Beschluss des Landeskirchenrates zum Vollzug des Kirchengesetzes über die kirchliche Bevollmächtigung zu Erteilung des RU (RS 155) in der ab 1. Juli geltenden Fassung

Nach Bekanntgabe aus dem Landeskirchenamt müssen alle neuen LAAs ab Herbst 2013 beim Gottesdienstinstitut ein homiletisch-liturgisches Modul absolvieren, wenn sie die Vocatio erwerben wollen (§8 des Vocatiogesetzes). Diese Qualifikationsmaßnahmen werden ab 1.1.14 angeboten.

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